Von HR HEUTE-Redaktion · 3 Minuten Lesezeit
Ob Weihnachtsfeier oder Teamevent: Zu den Aufgaben von HR zählt es, Veranstaltungen zu planen. So erhöhen Sie die Sicherheit für Ihre Mitarbeitenden.
Für die einen steigt die Vorfreude, bei den anderen die Anspannung: Je größer das Unternehmen und je höher die Erwartungen an Ihr Firmenevent, desto anspruchsvoller wird es für die Personalabteilung. Führen Sie und Ihre Mitarbeitenden sich dann noch vor Augen, was alles die Veranstaltungssicherheit gefährden kann, hätten Sie möglicherweise die nächste Feier am liebsten schon hinter sich: Im Sommer 2023 ließ ein Unwetter bei einer Party in Nürnberg Schirme und Pavillons durch die Gegend fliegen. Unter den zwölf Verletzten gab es sogar einen Schwerverletzten. Ebenfalls im vergangenen Jahr geriet die Weihnachtsfeier bei Airbus Alantic, Frankreich, für Mitarbeitende und Personalerinnen zum Horror schlechthin: Mehr als 700 Beschäftigte verdarben sich den Magen und meldeten sich wegen Symptomen wie Erbrechen und Durchfall krank. Mit unseren Tipps minimieren Sie das Risiko, dass etwas schief geht – damit die Feier für Sie und Ihre Kollegen in guter Erinnerung bleibt.
Veranstaltungssicherheit auf dem Firmengelände
Als Veranstalter sind Sie für die Sicherheit des Veranstaltungsorts verantwortlich, doch ein Sicherheitskonzept brauchen Sie in der Regel nicht. Laut $ 43 der Versammlungsstättenverordnung ist dies für Veranstaltungen mit 5.000 und mehr Teilnehmenden erforderlich. Allerdings müssen Sie Veranstaltungen mit öffentlichem Charakter wie einen Tag der offenen Tür, ein Sommerfest oder eine Firmenfeier genehmigen lassen. Findet die Veranstaltung auf dem Betriebsgelände statt, gilt das ArbSchG mit der ArbStättV. Sie müssen vor allem sicherstellen, dass sich die Teilnehmenden bei Gefahren schnell in Sicherheit bringen können. Sorgen Sie dafür, dass sie von überall über einen Fluchtweg von maximal 35 Metern einen gesicherten Bereich wie einen anderen Brandabschnitt oder einen Treppenraum erreichen können. Bei bis zu 300 Personen muss der Fluchtweg 1,8 Meter breit sein. Alle Türen auf den Fluchtwegen müssen sich leicht von Innen öffnen lassen.
Weitere Anforderungen ergeben sich unter anderem aus der Versammlungsstätten- beziehungsweise Sonderbauverordnungen der Bundesländer – sowie aus weiteren nahezu 90 speziellen Vorschriften auf EU-, Bundes- und Länderebene zur Veranstaltungssicherheit. Behalten Sie auch die Verkehrssicherungspflicht im Hinterkopf. Achten Sie also beispielsweise darauf, dass die Wege auf dem Betriebsgelände auch nach der Party gestreut und geräumt sind.
Tipps für Ihre Betriebsfeier
In Zeiten von Remote Work wichtiger denn je: Betriebsfeiern. Rechtlich gilt es dabei einiges zu beachten. Unsere Rechtstipps für Weihnachtsfest & Co.
Wie weit reicht Ihre Fürsorgepflicht? Welche Kriterien müssen erfüllt sein, damit die Unfallversicherung gilt? Weitere rechtliche Aspekte für Ihre Betriebsfeier haben wir hier zusammengestellt.
Richtig lecker! Hygieneregeln einhalten
Unwahrscheinlich, dass Sie sich für Ihre Weihnachtsfeier oder Ihr Sommerfest selbst in die Küche stellen. Ihr Caterer ist dafür verantwortlich, dass Speisen in einwandfreiem Zustand bei Ihnen angeliefert werden. Allerdings geht die hygienerechtliche Verantwortung und damit auch die Verantwortung für die Veranstaltungssicherheit auf Sie als Arbeitgeber über, sobald die Speisen bei Ihnen gelagert, erwärmt, angerichtet und ausgegeben werden. Speziell die Bewirtung durch betriebseigenes Personal birgt gewisse Risiken. So schützen Sie sich:
- Wählen Sie Speisen, die sich unkompliziert in wenigen Schritten zubereiten lassen.
- Verzichten Sie auf kritische Lebensmittel wie rohe Eier, rohen Fisch, rohes Fleisch, leicht verderbliche Milchprodukte, Backwaren mit nichtdurchgebackener Füllung, Speiseeis, Feinkostsalate und Sprossen. Wollen Sie entsprechende Produkte servieren, achten Sie besonders auf eine unterbrechungsfreie Kühlung, um die Vermehrung von Bakterien zu unterdrücken.
- Besorgen Sie das Essen möglichst erst kurz vor Ihrem Event und bereiten Sie Speisen kurzfristig zu. Decken Sie diese bei der Lagerung immer ab.
- Für alle Lebensmittel: Halten Sie die Kühlkette ein.
- Entsorgen Sie Reste.
- Achten Sie auf die Hygiene. Verwenden Sie Einmalhandtücher und wechseln Sie Wisch- und Trockentücher lieber einmal zu viel als zu wenig.
- Halten Sie Ihr Personal an, sich regelmäßig die Hände zu waschen.
- Beteiligen Sie Mitarbeitende, in deren Familien Magen-Darm „rumgeht“, auf keinen Fall an der Essenzubereitung und -ausgabe.
Die Tücken des Buffets
Was gibt es Schöneres als ein Buffet mit verlockenden Speisen? Das Auge isst mit, wenn Antipasti-Platten, diverse warme Speisen, appetitliche Salate, raffinierte Desserts und der Schokobrunnen warten. Für Sie als Veranstalter birgt es allerdings Schwierigkeiten: Die Lebensmittel sind über längere Zeit der Raumtemperatur ausgesetzt und die Gäste kommen unmittelbar mit den Speisen in Kontakt. Wer sich aus dem Brotkorb bedient, atmet auch auf die Backwaren, die er oder sie nicht nimmt. Wer Schokolade über seinen Fruchtspieß rinnen lässt, kann niesen oder husten und den Brunnen mit Krankheitserregern belasten. Mit etwas Umsicht umschiffen Sie Hygieneklippen:
- Sie minimieren die Risiken Ihrer Betriebsfeier mit Buffet und auch eines Brunches, wenn Sie für jede Speise Entnahmegeräte wie Zangen, Schöpflöffel und Gabeln bereithalten. Ideal sind leicht zu reinigende Geräte zum Beispiel aus Edelstahl – nicht aus Holz – mit langen Griffen.
- Lassen Sie das Buffet lieber häufiger nachfüllen, sodass die zuerst angerichteten Speisen auch zuerst verzehrt werden.
- Warme Speisen sollten unbedingt dauerhaft über 65 Grad erhitzt werden, denn im Bereich zwischen 10 und 65 Grad vermehren sich Bakterien besonders gut und schnell.
- Planen Sie Ihr Buffet so, dass es weder der Sonne ausgesetzt ist noch in der Nähe der Toiletten, Waschräume oder Garderobe angerichtet wird.
- Ordnen Sie die Speisen großzügig und versetzt an, sodass sie für Ihre Gäste gut zu erreichen sind und nicht vermischt werden. Zusätzliche Sicherheit bieten ein Husten- und Spuckschutz oder Glasglocken.
Feuerwerk nur mit Ausnahmegenehmigung
Sie möchten Ihre Mitarbeitenden, nachdem sie gut gegessen haben, mit einem Highlight überraschen? Je nachdem, was es zu feiern gibt, bietet sich dazu ein Feuerwerk an. Am besten, Sie bestellen einen Pyrotechniker oder eine Pyrotechnikerin. Nicht nur, weil gelernt eben gelernt ist, sondern auch, weil Sie dann automatisch auf der sicheren Seite sind. Zünden Sie das Feuerwerk selbst, müssen Sie sich bei der Stadt oder Gemeinde eine Ausnahmegenehmigung besorgen.
Es gilt, an einiges zu denken, damit bei Ihrem Firmenevent nichts anbrennt. Am besten genießen Sie selbst die Feier, wenn Sie Dienstleister mit der Planung und Durchführung betrauen. Wenn Sie eine Location buchen, müssen Sie lediglich daran denken, sich über die Kapazitäten und dort geltende Regeln zu informieren und Ihre Mitarbeitenden entsprechend zu informieren. Sollten Sie die Sache lieber selbst in die Hand nehmen, wissen Sie nun immerhin, an was Sie hinsichtlich der Veranstaltungssicherheit denken sollten. In diesem Sinne: Feiern Sie schön.
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